Modulhandbuch und Prüfungsordnung
Das aktuelle Modulhandbuch und die gültige Prüfungsordnung für den Studiengang Bauingenieurwesen als PDF-Datei finden Sie hier:
Prüfungsamt
Hier finden Sie weitere Dokumente für Prüfungsangelegenheiten, wie z.B. die Nummernkataloge, Prüfungspläne mit Prüfungsterminen, Anmeldeformulare etc.
Studiensekretariat
An das Studiensekretariat wenden Sie sich unter anderem dann, wenn Sie beabsichtigen, an der Universität Stuttgart aus einem anderen Studiengang in den Studiengang Bauingenieurwesen zu wechseln. Dasselbe gilt auch für Studierende, die von einer anderen (auch ausländischen) Hochschule an die Universität Stuttgart wechseln möchten. Auch für die Beantragung eines Urlaubssemesters ist das Studiensekretariat zuständig.
Vorpraktikum, Fristüberschreitung
Gemäß §9(2) der aktuellen Prüfungsordnung (PO 2017) gilt:
"Der Nachweis über das abgeleistete Vorpraktikum ist zur Immatrikulation vorzulegen. Eine Studienbewerberin bzw. ein Studienbewerber kann ausnahmsweise eingeschrieben werden, wenn das Vorpraktikum aus zwingenden Gründen nicht durchgeführt werden konnte. In diesem Fall ist das Vorpraktikum spätestens bis zu Beginn des fünften Fachsemesters nachzuweisen."
Diese Frist kann gemäß der aktuellen Prüfungsordnung von 2017, im Gegensatz zu älteren Versionen der Prüfungsordnung, nicht verlängert werden.
BAföG (Leistungsbescheinigung)
Für die Bestätigung eines Antrages auf Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG werden in Absprache mit dem Studierendenwerk die nachfolgenden Entscheidungskriterien angewandt. Dabei werden generell die Prüfungsleistungen bis zum Ende des zurückliegenden Semesters zugrunde gelegt. Bei qualifizierter Teilnahme am MINT-Kolleg wird die entsprechende Anzahl an Semestern bei der Bemessung abgezogen (also beispielsweise bei zwei Semestern MINT-Kolleg Ende 3. FS statt Ende 5. FS).
Fachsemester | Prüfungsleistung |
---|---|
Ende 3. FS | Module im Umfang von mind. 60 ECTS bestanden |
Ende 4. FS | Module im Umfang von mind. 84 ECTS bestanden |
Ende 5. FS | Module im Umfang von mind. 108 ECTS bestanden |
Ende 6. FS | Module im Umfang von mind. 132 ECTS bestanden |
Folgende Unterlagen sind von Antragstellern beim Prüfungsausschuss einzureichen:
- Bescheinigung nach § 48 BAföG
- Nachweis der Fachsemesterzahl (Studienbescheinigung) und
- Nachweise über die absolvierten Leistungspunkte (Notenauszug vom Prüfungsamt, evtl. weitere Nachweise über erbrachte Prüfungsleistungen).
Einstufung und Anerkennung von Prüfungsleistungen
Vordrucke
Zur Erleichterung der Bearbeitung stehen für bestimmte Anträge Standardformulare zur Verfügung. Diese und weitere Formulare finden Sie auch auf den Seiten des Prüfungsamts:
- Anerkennung von Modulen oder Modulteilleistungen (Prüfungen)
- Genehmigung des Rücktritts von angemeldeten Prüfungen außerhalb der Frist von 7 Tagen.
Erklärungen des Rücktritts von angemeldeten Prüfungen innerhalb der Frist von 7 Tagen vor dem Prüfungstermin erfolgen in der Regel online in C@MPUS. - Fristverlängerung für die Orientierungsprüfung
- Fristverlängerung für die Höchststudiendauer
- Verlängerung der Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit
Sie können die Anträge entweder persönlich beim Sekretariat des Instituts für Baustatik und Baudynamik abgeben oder in digitaler Form an die E-Mail-Adresse: pa@ibb.uni-stuttgart.de senden.