Modulhandbuch und Prüfungsordnung
Das aktuelle Modulhandbuch und die gültige Prüfungsordnung für den Studiengang Bauingenieurwesen als PDF-Datei finden Sie hier:
Prüfungsamt
Hier finden Sie weitere Dokumente für Prüfungsangelegenheiten, wie z.B. die Nummernkataloge, Prüfungspläne mit Prüfungsterminen, Anmeldeformulare etc.
Studiensekretariat
An das Studiensekretariat wenden Sie sich unter anderem dann, wenn Sie beabsichtigen, an der Universität Stuttgart aus einem anderen Studiengang in den Studiengang Bauingenieurwesen zu wechseln. Dasselbe gilt auch für Studierende, die von einer anderen (auch ausländischen) Hochschule an die Universität Stuttgart wechseln möchten. Auch für die Beantragung eines Urlaubssemesters ist das Studiensekretariat zuständig.
Vorpraktikum, Fristüberschreitung
Gemäß §9(2) der aktuellen Prüfungsordnung (PO 2017) gilt:
"Der Nachweis über das abgeleistete Vorpraktikum ist zur Immatrikulation vorzulegen. Eine Studienbewerberin bzw. ein Studienbewerber kann ausnahmsweise eingeschrieben werden, wenn das Vorpraktikum aus zwingenden Gründen nicht durchgeführt werden konnte. Hierzu ist die Zustimmung der bzw. des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses erforderlich. In diesem Fall ist das Vorpraktikum spätestens bis zu Beginn des fünften Fachsemesters nachzuweisen."
Diese Frist kann gemäß der aktuellen Prüfungsordnung von 2017, im Gegensatz zu älteren Versionen der Prüfungsordnung, nicht verlängert werden.
BAföG (Leistungsbescheinigung)
Für die Bestätigung eines Antrages auf Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG werden in Absprache mit dem Studierendenwerk die nachfolgenden Entscheidungskriterien angewandt. Dabei werden generell die Prüfungsleistungen bis zum Ende des zurückliegenden Semesters zugrunde gelegt. Bei qualifizierter Teilnahme am MINT-Kolleg wird die entsprechende Anzahl an Semestern bei der Bemessung abgezogen (also beispielsweise bei zwei Semestern MINT-Kolleg Ende 3. FS statt Ende 5. FS).
Fachsemester | Prüfungsleistung |
---|---|
Ende 3. FS | Module im Umfang von mind. 60 ECTS bestanden |
Ende 4. FS | Module im Umfang von mind. 84 ECTS bestanden |
Ende 5. FS | Module im Umfang von mind. 108 ECTS bestanden |
Ende 6. FS | Module im Umfang von mind. 132 ECTS bestanden |
Folgende Unterlagen sind von Antragstellern beim Prüfungsausschuss einzureichen:
- Bescheinigung nach § 48 BAföG
- Nachweis der Fachsemesterzahl (Studienbescheinigung) und
- Nachweise über die absolvierten Leistungspunkte (Notenauszug vom Prüfungsamt, evtl. weitere Nachweise über erbrachte Prüfungsleistungen).
Einstufung und Anerkennung von Prüfungsleistungen
Vordrucke
Zur Erleichterung der Bearbeitung stehen für bestimmte Anträge Standardformulare zur Verfügung. Diese können als pdf-Dateien heruntergeladen werden. Zum Öffnen und Ausdrucken wird der Acrobat Reader benötigt. Folgende Formulare sind erhältlich:
- Anerkennung von Modulen oder Modulteilleistungen (Prüfungen)
- Antrag auf Genehmigung des Rücktritts von angemeldeten Prüfungen außerhalb der Frist von 7 Tagen
Erklärungen des Rücktritts von angemeldeten Prüfungen innerhalb der Frist von 7 Tagen vor dem Prüfungstermin erfolgen in der Regel online in C@MPUS. - Antrag auf Fristverlängerung für die Orientierungsprüfung
- Antrag auf Fristverlängerung für die Bachelorprüfung
- Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit
- Übersichtsplan PO 2011 gemäß der Prüfungsordnung vom 01.10.2011, gültig ab dem Jahrgang, der zum WS 2011/12 das Studium begonnen hat.
Bitte schicken Sie die ausgefüllten und unterschriebenen Formulare an den Prüfungsausschuss (Adresse des Instituts für Baustatik und Baudynamik) oder geben Sie die Anträge direkt im Sekretariat ab. Vergessen Sie auch nicht, die evtl. geforderten Begründungen und Belege beizufügen.
Bearbeitete Anträge: Bei Anträgen, die nicht vom Prüfungsausschuss genehmigt werden müssen, kann die Mehrfertigung für den Studenten in der Regel zwei Wochen nach Abgabe während der Sprechstunde abgeholt werden.