Prüfungsausschuss Bauingenieurwesen (B.Sc.)

Informationen und Vordrucke

Modulhandbuch und Prüfungsordnung

Das aktuelle Modulhandbuch und die gültige Prüfungsordnung für den Studiengang Bauingenieurwesen als PDF-Datei finden Sie hier:

Prüfungsamt

Hier finden Sie weitere Dokumente für Prüfungsangelegenheiten, wie z.B. die Nummernkataloge, Prüfungspläne mit Prüfungsterminen, Anmeldeformulare etc.

Studiensekretariat

An das Studiensekretariat wenden Sie sich unter anderem dann, wenn Sie beabsichtigen, an der Universität Stuttgart aus einem anderen Studiengang in den Studiengang Bauingenieurwesen zu wechseln. Dasselbe gilt auch für Studierende, die von einer anderen (auch ausländischen) Hochschule an die Universität Stuttgart wechseln möchten. Auch für die Beantragung eines Urlaubssemesters ist das Studiensekretariat zuständig.

Vorpraktikum, Fristüberschreitung

Gemäß §9(2) der aktuellen Prüfungsordnung (PO 2017) gilt:

"Der Nachweis über das abgeleistete Vorpraktikum ist zur Immatrikulation vorzulegen. Eine Studienbewerberin bzw. ein Studienbewerber kann ausnahmsweise eingeschrieben werden, wenn das Vorpraktikum aus zwingenden Gründen nicht durchgeführt werden konnte. Hierzu ist die Zustimmung der bzw. des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses erforderlich. In diesem Fall ist das Vorpraktikum spätestens bis zu Beginn des fünften Fachsemesters nachzuweisen."

Diese Frist kann gemäß der aktuellen Prüfungsordnung von 2017, im Gegensatz zu älteren Versionen der Prüfungsordnung, nicht verlängert werden.

 

BAföG (Leistungsbescheinigung)

Für die Bestätigung eines Antrages auf Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG werden in Absprache mit dem Studierendenwerk die nachfolgenden Entscheidungskriterien angewandt. Dabei werden generell die Prüfungsleistungen bis zum Ende des zurückliegenden Semesters zugrunde gelegt. Bei qualifizierter Teilnahme am MINT-Kolleg wird die entsprechende Anzahl an Semestern bei der Bemessung abgezogen (also beispielsweise bei zwei Semestern MINT-Kolleg Ende 3. FS statt Ende 5. FS).

Fachsemester Prüfungsleistung
Ende 3. FS Module im Umfang von mind. 60 ECTS bestanden
Ende 4. FS Module im Umfang von mind. 84 ECTS bestanden
Ende 5. FS Module im Umfang von mind. 108 ECTS bestanden
Ende 6. FS Module im Umfang von mind. 132 ECTS bestanden

Folgende Unterlagen sind von Antragstellern beim Prüfungsausschuss einzureichen:

  • Bescheinigung nach § 48 BAföG
  • Nachweis der Fachsemesterzahl (Studienbescheinigung) und
  • Nachweise über die absolvierten Leistungspunkte (Notenauszug vom Prüfungsamt, evtl. weitere Nachweise über erbrachte Prüfungsleistungen).

Vordrucke

Zur Erleichterung der Bearbeitung stehen für bestimmte Anträge Standardformulare zur Verfügung. Diese können als pdf-Dateien heruntergeladen werden. Zum Öffnen und Ausdrucken wird der Acrobat Reader benötigt. Folgende Formulare sind erhältlich:

Bitte schicken Sie die ausgefüllten und unterschriebenen Formulare an den Prüfungsausschuss (Adresse des Instituts für Baustatik und Baudynamik) oder geben Sie die Anträge direkt im Sekretariat ab. Vergessen Sie auch nicht, die evtl. geforderten Begründungen und Belege beizufügen.

Bearbeitete Anträge: Bei Anträgen, die nicht vom Prüfungsausschuss genehmigt werden müssen, kann die Mehrfertigung für den Studenten in der Regel zwei Wochen nach Abgabe während der Sprechstunde abgeholt werden.

Anschrift

 

Prüfungsausschuss

Institut für Baustatik und Baudynamik, Pfaffenwaldring 7, 70569 Stuttgart

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