Modulhandbuch und Prüfungsordnung
Das aktuelle Modulhandbuch und die gültige Prüfungsordnung für den Studiengang Bauingenieurwesen als PDF-Datei finden Sie hier:
Prüfungsamt
Hier finden Sie weitere Dokumente für Prüfungsangelegenheiten, wie z.B. die Nummernkataloge, Prüfungspläne mit Prüfungsterminen, Anmeldeformulare etc.
Studiensekretariat
An das Studiensekretariat wenden Sie sich unter anderem dann, wenn Sie beabsichtigen, an der Universität Stuttgart aus einem anderen Studiengang in den Studiengang Bauingenieurwesen zu wechseln. Dasselbe gilt auch für Studierende, die von einer anderen (auch ausländischen) Hochschule an die Universität Stuttgart wechseln möchten. Auch für die Beantragung eines Urlaubssemesters ist das Studiensekretariat zuständig.
BAföG (Leistungsbescheinigung)
Ausbildungsförderung nach BAföG kann auch im Masterstudiengang beantragt werden. Hierfür muss baldmöglichst nach der Zulassung erneut ein Antrag beim Amt für Ausbildungsförderung im Studentenwerk gestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass eine lückenlose Förderung beim Übergang zum Masterstudium aufgrund der Antragstellung und -bearbeitung nicht möglich ist. Die Lücke kann reduziert werden, indem die Förderungshöchstdauer im Bachelorstudiengang (entspricht der Regelstudienzeit) nicht überschritten und das Masterstudium gleich anschließend begonnen wird. Für die Antragstellung im Master muss keine Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG vorgelegt werden. Beachten Sie die Förderungshöchstdauer von 4 Semestern.
Anerkennung von Prüfungsleistungen
Vordrucke
Zur Erleichterung der Bearbeitung stehen für bestimmte Anträge Standardformulare zur Verfügung. Diese und weitere Formulare finden Sie auch auf den Seiten des Prüfungsamts:
- Anerkennung von Modulen oder Modulteilleistungen (Prüfungen)
- Erlaubnis zum Belegen eines Moduls aus einem anderen Studiengang
- Genehmigung des Rücktritts von angemeldeten Prüfungen außerhalb der Frist von 7 Tagen.
Erklärungen des Rücktritts von angemeldeten Prüfungen innerhalb der Frist von 7 Tagen vor dem Prüfungstermin erfolgen in der Regel online in C@MPUS. - Fristverlängerung für die Höchststudiendauer
- Verlängerung der Bearbeitungszeit für die Masterarbeit
Sie können die Anträge entweder persönlich beim Sekretariat des Instituts für Baustatik und Baudynamik abgeben oder in digitaler Form an die E-Mail-Adresse: pa@ibb.uni-stuttgart.de senden.