Modulhandbuch und Prüfungsordnung
Das aktuelle Modulhandbuch und die gültige Prüfungsordnung für den Studiengang Verkehrsingenieurwesen als PDF-Datei finden Sie hier:
Prüfungsamt
Hier finden Sie weitere Dokumente für Prüfungsangelegenheiten, wie z.B. die Nummernkataloge, Prüfungspläne mit Prüfungsterminen, Anmeldeformulare etc.
Studiensekretariat
An das Studiensekretariat wenden Sie sich unter anderem dann, wenn Sie beabsichtigen, an der Universität Stuttgart aus einem anderen Studiengang in den Studiengang Verkehrsingenieurwesen zu wechseln. Dasselbe gilt auch für Studierende, die von einer anderen (auch ausländischen) Hochschule an die Universität Stuttgart wechseln möchten. Auch für die Beantragung eines Urlaubssemesters ist das Studiensekretariat zuständig.
BAföG (Leistungsbescheinigung)
Ausbildungsförderung nach BAföG kann auch im Masterstudiengang beantragt werden. Hierfür muss baldmöglichst nach der Zulassung erneut ein Antrag beim Amt für Ausbildungsförderung im Studentenwerk gestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass eine lückenlose Förderung beim Übergang zum Masterstudium aufgrund der Antragstellung und -bearbeitung nicht möglich ist. Die Lücke kann reduziert werden, indem die Förderungshöchstdauer im Bachelorstudiengang (entspricht der Regelstudienzeit) nicht überschritten und das Masterstudium gleich anschließend begonnen wird. Für die Antragstellung im Master muss keine Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG vorgelegt werden. Beachten Sie die Förderungshöchstdauer von 4 Semestern.
Anerkennung von Prüfungsleistungen
Vordrucke
Zur Erleichterung der Bearbeitung stehen für bestimmte Anträge Standardformulare zur Verfügung. Diese können als pdf-Dateien heruntergeladen werden. Zum Öffnen und Ausdrucken wird der Acrobat Reader benötigt. Folgende Formulare sind erhältlich:
- Anerkennung von Modulen oder Modulteilleistungen (Prüfungen)
- Antrag auf Erlaubnis zum Belegen eines Moduls aus einem anderen Studiengang
- Antrag auf Genehmigung des Rücktritts von angemeldeten Prüfungen außerhalb der Frist von 7 Tagen
Erklärungen des Rücktritts von angemeldeten Prüfungen innerhalb der Frist von 7 Tagen vor dem Prüfungstermin erfolgen in der Regel online in C@MPUS. - Antrag auf Fristverlängerung für die Masterprüfung
- Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit für die Masterarbeit
Bitte bringen Sie die Formulare ausgefüllt und unterschrieben mit in die Sprechstunde. Vergessen Sie auch nicht, die evtl. geforderten Begründungen und Belege beizufügen.
Bearbeitete Anträge: Bei Anträgen, die nicht vom Prüfungsausschuss genehmigt werden müssen, kann die Mehrfertigung für den Studenten in der Regel zwei Wochen nach Abgabe während der Sprechstunde abgeholt werden.